Allgemeine Geschäftsbedingungen Smeerkees Zonnebrandcrème B.V.

Definitionen

Sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, haben die im Folgenden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung:

  1. Smeerkees Zonnebrandcrème: Smeerkees Zonnebrandcrème B.V., mit Sitz in Amsterdam, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 89975464.
  2. Kunde: die Person oder Organisation, die mit Smeerkees Zonnebrandcrème einen Vertrag abgeschlossen hat;
  3. Mieter: die Partei, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließt;
  4. Mietsumme: der Gesamtbetrag der Mietkosten (einschließlich Mehrwertsteuer), bestehend aus dem Mietpreis multipliziert mit der Mietdauer;
  5. Mietdauer: vereinbarter Zeitraum, in dem das bewegliche Eigentum dem Mieter zur Verfügung steht;
  6. Mietgegenstand: die beweglichen Sachen, die Eigentum des Vermieters sind und dem Mieter aufgrund des Mietvertrags zur Verfügung gestellt werden;
  7. Parteien: Smeerkees Zonnebrandcrème und Kunde gemeinsam;
  8. Verbraucher: ein Kunde, der als natürliche Person handelt;
  9. Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann;
  10. Widerrufsrecht: die Möglichkeit des Verbrauchers, den Fernabsatzvertrag innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen;
  11. Tag: Kalendertag;
  12. Daten: Alle von Smeerkees Zonnebrandcrème bereitgestellten Unterlagen, wie Kataloge, Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Software, technische Informationen und ähnliche Materialien, sind Eigentum von Smeerkees Zonnebrandcrème und durch geistige Eigentumsrechte geschützt.
    Die Nutzung dieser Daten durch den Kunden ist auf den Zweck beschränkt, für den sie bereitgestellt wurden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Smeerkees Zonnebrandcrème dürfen diese Daten weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.

Identität von Smeerkees Zonnebrandcrème

Smeerkees Zonnebrandcrème B.V.
H.J.E. Wenckebachweg 6V15
1096 AN Amsterdam
Telefonnummer: +31 (6) 37 43 91 67
E-Mail-Adresse: info@smeerkeeszonnebrandcreme.nl
Handelsregister-Nummer: 89975464
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL8651.70.721.B.01

 

Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Tätigkeiten, Bestellungen, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Sunny Paul. Die Annahme eines Angebots, einer Offerte, einer Bestellung oder des Abschlusses eines Vertrags bedeutet, dass der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert.
  2. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit zusätzlicher und/oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus. Die allgemeinen Bedingungen von Sunny Paul haben Vorrang im Falle von widersprüchlichen Bestimmungen mit anderen allgemeinen Bedingungen.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben der Vertrag und diese Geschäftsbedingungen im Übrigen in Kraft und die betreffende Bestimmung wird unverzüglich im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich nahe kommt.
  4. Situationen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
  5. Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung oder des Inhalts einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen.

Allergien

  1. Obwohl Smeerkees Zonnebrandcrème und seine Lieferanten bei der Entwicklung ihrer Produkte größte Sorgfalt walten lassen, kann es in Ausnahmefällen zu allergischen Reaktionen bei der Anwendung der Produkte kommen.
    Da jeder Mensch unterschiedlich reagiert, können allergische Reaktionen nicht immer im Voraus vorhergesagt werden. Testen Sie daher vor der Anwendung stets eine kleine Menge des Produkts an einer unauffälligen Stelle.
    Ein neues oder angepasstes Produkt sollte vor der Verwendung erneut getestet werden. Wenn Sie auf bestimmte Inhaltsstoffe allergisch reagieren, überprüfen Sie bitte vor der Anwendung die Zutatenliste des Produkts.
    Die Inhaltsstoffe finden Sie sowohl auf dem Produkt als auch auf der Website von Sunny Paul.
  2. Da Sunny Paul nicht vorhersagen kann, ob eine allergische Reaktion auftritt, wird jede Haftung für allergische Reaktionen, unabhängig von deren Ursache oder Schweregrad, ausgeschlossen.
    Smeerkees Zonnebrandcrème empfiehlt, im Zweifelsfall vorab ärztlichen Rat einzuholen.
    Im Falle einer allergischen Reaktion kann jederzeit Kontakt mit Sunny Paul aufgenommen werden.
    Darüber hinaus empfehlen wir dringend, bei schweren oder anhaltenden allergischen Reaktionen umgehend einen Arzt aufzusuchen.
  3. Sunny Paul haftet nicht für allergische Reaktionen auf seine Produkte, unabhängig von Ursache oder Schweregrad der Reaktion.
    Durch die Verwendung unserer Produkte erklärt sich der Käufer damit einverstanden, Sunny Paul von jeglicher Haftung oder Verantwortung für derartige Reaktionen freizustellen.
    Die Verwendung unserer Produkte setzt voraus, dass sich der Käufer der möglichen Risiken bewusst ist und diese akzeptiert.

Angebote und Preisangebote

  1. Angebote und Offerten von Sunny Paul sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
    Sunny Paul behält sich das Recht vor, Angebote und Offerten zu ändern oder zurückzuziehen, bevor diese vom Kunden angenommen wurden.
  2. Ein Angebot oder eine Offerte ist maximal zwei Monate gültig, sofern im Angebot oder in der Offerte keine andere Annahmefrist angegeben ist.
    Nach Ablauf dieser Frist können aus dem Angebot oder der Offerte keine Rechte mehr abgeleitet werden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
  3. Nimmt der Kunde ein Angebot oder eine Offerte nicht innerhalb der geltenden Frist an, verfällt das Angebot beziehungsweise die Offerte.
  4. Angebote und Offerten gelten nicht für Nachbestellungen, sofern die Parteien nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
  5. Von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. bereitgestellte Informationen zu Angeboten und Offerten bleiben Eigentum von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V.
    Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. dürfen diese Informationen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
    Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. behält sich sämtliche Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums vor.
    Eine unbefugte Nutzung dieser Informationen kann rechtliche Schritte und/oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
  6. Wenn sich ein Angebot auf eine mehrjährige Zusammenarbeit bezieht, behält sich Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. das Recht vor, die Preise in den Folgejahren anzupassen. Diese Preisanpassungen können auf Vereinbarungen zwischen den Parteien, Inflationsanpassungen, Änderungen der Rohstoffkosten und anderen relevanten Marktbedingungen beruhen, sind aber nicht darauf beschränkt.

Das Angebot

  1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.
  2. Das Angebot enthält eine klare und genaue Beschreibung der Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Abbildungen stellen die Produkte und/oder Dienstleistungen möglichst genau dar. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer sind für Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. nicht bindend.
  3. Das Angebot enthält ausreichende Informationen, damit der Verbraucher die mit der Annahme verbundenen Rechte und Pflichten versteht.
  4. Alle Angebote gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Produkte oder Dienstleistungen und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder zurückgezogen werden.

Annahme und Vertrag

  1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. eine Auftragsbestätigung versendet oder einen Vertrag mit der Gegenpartei abgeschlossen hat.
    Der Vertrag gilt als geschlossen zum Zeitpunkt der Versendung der Auftragsbestätigung durch Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. oder mit der Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien.
  2. Bei Annahme eines freibleibenden Angebots oder einer freibleibenden Offerte behält sich Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. das Recht vor, das Angebot oder die Offerte innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen, ohne dass der Kunde daraus Rechte ableiten kann.
    In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
  3. Eine mündliche Annahme durch den Kunden bindet Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. erst, nachdem diese schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde.
    Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. behält sich das Recht vor, eine mündliche Vereinbarung nicht anzuerkennen, wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder elektronisch bestätigt wird.
  4. Wenn der Kunde die von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. festgelegten Bedingungen nicht erfüllt oder Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen, behält sich Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. das Recht vor, den Vertrag ohne jegliche Haftung zu kündigen.

Widerrufsrecht für den Verkauf von Produkten

  1. Beim Kauf von Produkten hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher oder durch einen vom Verbraucher benannten und Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. mitgeteilten Vertreter.
  2. Während der Widerrufsfrist hat der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig zu behandeln.
    Er darf das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, wie dies erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte.
    Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er das Produkt einschließlich sämtlichen gelieferten Zubehörs sofern vernünftigerweise möglich, im Originalzustand und in der Originalverpackung an Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. zurückzusenden, entsprechend den von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.
  3. Führt die Ausübung des Widerrufsrechts dazu, dass das Produkt beschädigt oder unvollständig zurückgegeben wird, ist Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. berechtigt, den entstandenen Schaden mit dem gezahlten Betrag zu verrechnen.
  4. Das Widerrufsrecht ist für den Kauf von Produkten durch Unternehmen und Nicht-Verbraucher ausgeschlossen.
  5. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Sonnenschutzprodukte, deren Versiegelung gebrochen wurde oder die auf andere Weise geöffnet oder beschädigt wurden, sodass Hygiene und Qualität des Produkts nicht mehr gewährleistet werden können.

Widerrufsrecht für Mietprodukte

  1. Bei der Anmietung von Produkten hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern die Produkte noch nicht installiert oder in Gebrauch genommen wurden.
    Die Widerrufsfrist beginnt am Tag nach Abschluss des Mietvertrags oder am Tag nach Erhalt des Mietgegenstands durch den Verbraucher.
  2. Während der Widerrufsfrist hat der Verbraucher das gemietete Material sorgfältig zu behandeln.
    Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, bevor die Produkte installiert oder in Gebrauch genommen wurden, hat er das gemietete Material einschließlich aller gelieferten Zubehörteile im Originalzustand und in der Originalverpackung an Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. zurückzusenden, gemäß den bereitgestellten angemessenen Anweisungen.
  3. Wenn die Installation oder Inbetriebnahme der Produkte bereits stattgefunden hat, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.
  4. Das Widerrufsrecht ist bei der Vermietung von Produkten an Unternehmen und Nicht-Verbraucher ausgeschlossen.

Kosten im Falle des Widerrufs

  1. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, gehen die Kosten der Rücksendung zu seinen Lasten.
  2. Hat der Verbraucher einen Betrag gezahlt, erstattet Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. diesen Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach der Rücksendung oder dem Widerruf.

Preise

  1. Alle von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. angegebenen Preise verstehen sich in Euro und exklusive Mehrwertsteuer sowie exklusive etwaiger weiterer Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben, Reise-, Versand- oder Transportkosten, Verpackung und Sonnenschutzmittel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart wurde.
  2. Alle Preise, die Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. für ihre Dienstleistungen und Produkte auf ihrer Website oder auf andere Weise bekannt gibt, können jederzeit geändert werden.
  3. Die Parteien vereinbaren für die Dienstleistungen von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. grundsätzlich einen Richtpreis, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde, von dem nicht abgewichen werden darf.
  4. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ist berechtigt, bis zu 10 % vom Richtpreis abzuweichen.
  5. Liegt der endgültige Preis mehr als 10 % über dem Richtpreis, muss Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. den Kunden rechtzeitig darüber informieren und begründen, weshalb der höhere Preis gerechtfertigt ist.
  6. Übersteigt der endgültige Preis den Richtpreis um mehr als 10 %, hat der Kunde das Recht, den Teil des Auftrags zu kündigen, der den Richtpreis zuzüglich 10 % überschreitet.
  7. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. hat das Recht, die Preise jährlich anzupassen.
  8. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ist berechtigt, die Preise für Vertragskunden jährlich auf Grundlage des CBS-Preisindex anzupassen.
  9. Vor Inkrafttreten der Preisanpassung wird Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. den Kunden darüber informieren.
  10. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag mit Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. zu kündigen, wenn er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.

Zahlungen und Zahlungsfrist

Verkauf von Produkten

  1. Der zwischen dem Verbraucher und Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. geschlossene Vertrag verpflichtet den Verbraucher zur Zahlung des bei der Bestellung des Produkts fälligen Betrags.
  2. Der Verbraucher ist verpflichtet, Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. unverzüglich über Fehler oder Unstimmigkeiten in den angegebenen Zahlungsdaten zu informieren.
  3. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Verbrauchers ist Smeerkees Zonnebrandcrème B.V., vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen, berechtigt, dem Verbraucher die zuvor angekündigten angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.
  4. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ist berechtigt, bei Rechnungen, die 30 Tage nach Rechnungsdatum unbezahlt geblieben sind, außergerichtliche Inkassokosten gemäß den geltenden niederländischen Vorschriften über außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen, mit einem Mindestbetrag von 40 €.

Vermietung und Dienstleistungen

  1. Bei Vertragsabschluss kann Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Betrags verlangen.
  2. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu begleichen.
  3. Die Zahlungsfristen gelten als verbindliche Zahlungsfristen. Das bedeutet, dass der Kunde automatisch in Verzug gerät, wenn der vereinbarte Betrag nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt wurde, ohne dass Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. den Kunden mahnen oder in Verzug setzen muss.
  4. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. behält sich das Recht vor, eine Lieferung von sofortiger Zahlung abhängig zu machen oder eine Sicherheitsleistung für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte zu verlangen.

Folgen verspäteter Zahlungen

  1. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. berechtigt, ab dem Tag des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Monat für Handelsgeschäfte zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt.
  2. Befindet sich der Kunde in Verzug, schuldet er Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. zusätzlich außergerichtliche Inkassokosten sowie einen etwaigen Schadensersatz.
  3. Die Inkassokosten werden gemäß den geltenden niederländischen Vorschriften über außergerichtliche Inkassokosten berechnet, mit einem Mindestbetrag von 40 €.
    Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, ist Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
  4. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder einer Zahlungseinstellung seitens des Kunden werden sämtliche Forderungen von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. gegenüber dem Kunden sofort fällig.
  5. Verweigert der Kunde seine Mitwirkung an der Durchführung des Vertrags durch Smeerkees Zonnebrandcrème B.V., bleibt er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Sobald der Kunde in Verzug ist, ist Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. berechtigt, sich auf den Eigentumsvorbehalt hinsichtlich der an den Kunden gelieferten und noch nicht bezahlten Produkte zu berufen.
  2. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. macht ihren Eigentumsvorbehalt durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung geltend. Die Mitteilung hat eine angemessene Frist zu enthalten, innerhalb derer der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, bevor die Produkte zurückgenommen werden.
  3. Sobald der Kunde über die Ausübung des Eigentumsvorbehalts informiert wurde, hat er die betreffenden Produkte unverzüglich an Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. zurückzugeben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
  4. Die Kosten für die Rückholung oder Rücksendung der Produkte gehen zu Lasten des Kunden. Verweigert der Kunde die Rückgabe der Produkte, ist Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. berechtigt, sämtliche angemessenen Kosten, einschließlich der Gerichtskosten, vom Kunden einzufordern.

Zurückbehaltungsrecht

  1. Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, verzichtet der Kunde auf das Recht, die Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszusetzen.

Zurückbehaltungsrecht

  1. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. kann sich auf ihr Zurückbehaltungsrecht berufen und in diesem Fall Produkte des Kunden zurückbehalten, bis der Kunde sämtliche offenen Forderungen gegenüber Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. beglichen hat, sofern der Kunde für diese Forderungen keine ausreichende Sicherheit geleistet hat.
  2. Das Zurückbehaltungsrecht gilt auch für frühere Verträge, aus denen der Kunde Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. noch Zahlungen schuldet.
  3. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts entstehen, es sei denn, Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Verlust oder Beschädigung der Produkte.

Aufrechnung

  1. Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, verzichtet der Kunde auf sein Recht, Forderungen gegenüber Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. mit Schulden gegenüber Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. aufzurechnen.

Eigentumsvorbehalt

Verkauf

  1. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. bleibt Eigentümerin aller gelieferten Produkte, bis der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. aus einem mit ihr geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat, einschließlich etwaiger Forderungen wegen Nichterfüllung.
  2. Bis dahin ist Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. berechtigt, sich auf ihren Eigentumsvorbehalt zu berufen und die Ware zurückzunehmen.
  3. Bevor das Eigentum auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden, verkaufen, veräußern oder anderweitig belasten.
  4. Wenn Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. sich auf den Eigentumsvorbehalt beruft, gilt der Vertrag als aufgelöst und Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ist berechtigt, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.

Vermietung und Dienstleistungen

  1. Der Mietgegenstand, einschließlich der Sonnencreme-Stationen, bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters und der Mieter kann keine anderen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen als das Nutzungsrecht aus dem Vertrag. Der Vermieter behält sich das Eigentumsrecht an dem Mietgegenstand vor, bis der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt hat. Wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug gerät, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand zurückzunehmen, wobei der Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst wird.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. unverzüglich zu informieren, wenn Dritte das Mietobjekt pfänden oder Rechte an dem Mietobjekt geltend machen wollen.
  3. Wenn das Mietobjekt während des Mietverhältnisses verloren geht, beschädigt oder aus irgendeinem Grund unbrauchbar wird, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Mieters in vollem Umfang bestehen.

Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht.
  2. Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
  3. Wenn die vereinbarten Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, ist Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt sind.
  4. Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde in Gläubigerverzug, sodass er Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. eine verspätete Lieferung nicht entgegenhalten kann.

Lieferfrist

  1. Die von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Die Lieferfrist beginnt, nachdem das vom Kunden unterzeichnete Angebot von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde.
  3. Die Lieferfrist beginnt, nachdem der Kunde einen Kauf im Webshop getätigt hat und die Zahlung bei Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. eingegangen ist. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. bestätigt dem Kunden schriftlich oder elektronisch den Zahlungseingang. Die Lieferfrist beginnt ab diesem Zeitpunkt.
  4. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferfrist berechtigt den Kunden weder zu Schadensersatz noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ist auch nach einer schriftlichen Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen nicht in der Lage zu liefern oder die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

Tatsächliche Lieferung

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die tatsächliche Lieferung der von ihm bestellten Produkte rechtzeitig erfolgen kann.
  2. Ist der Kunde zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht an der angegebenen Lieferadresse anwesend oder wird die Lieferung aus Umständen verzögert, die dem Kunden zuzurechnen sind, ist Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Transport- und Lieferkosten

  1. Die Transportkosten gehen zulasten des Kunden, sofern die Parteien nicht schriftlich oder elektronisch etwas anderes vereinbart haben.
  2. Beim Kauf von Produkten im Webshop wird ab einem Bestellwert von 100 € kostenloser Versand angeboten. Für Bestellungen unter 100 € werden Versandkosten gemäß den auf der Website angegebenen Tarifen berechnet.
  3. Die Transportkosten für Sonnencreme-Stationen können aus einer Kilometerpauschale sowie einer Vergütung für die Zeit bestehen, die das Personal für den Transport und die Lieferung der Produkte aufwendet. Diese Kosten werden im Voraus im Angebot oder auf andere schriftliche oder elektronische Weise angegeben.
  4. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. informiert den Kunden im Voraus über die geschätzten Transportkosten, entweder im Angebot oder auf andere schriftliche oder elektronische Weise. Diese Kosten dienen als Richtwert und sind unverbindlich.
  5. Die endgültigen Transportkosten können je nach tatsächlicher Entfernung und dem Zeitaufwand des Personals für den Transport und die Lieferung der Produkte variieren. Im Falle von Abweichungen von den geschätzten Kosten wird Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. den Kunden darüber informieren.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Transportkosten innerhalb der schriftlich oder elektronisch vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen, sofern zwischen Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.

Versicherung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden Gegenstände ausreichend zu versichern und gegen unter anderem Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl versichert zu halten:
    • gelieferte Gegenstände, die für die Erfüllung des zugrunde liegenden Vertrags erforderlich sind
    • Gegenstände von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V., die sich beim Kunden befinden
    • unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren
  2. Auf erstes Verlangen von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. hat der Kunde die Versicherungspolicen dieser Versicherungen zur Einsicht vorzulegen.
  3. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. verfügt über eine Haftpflichtversicherung.
  4. Entscheidet sich der Kunde dafür, keine Versicherung gegen die oben genannten Risiken (einschließlich Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl) abzuschließen, geschieht dies vollständig auf eigenes Risiko des Kunden. Werden die Sonnencreme-Station oder die dazugehörigen Teile während der Laufzeit des Vertrags beschädigt oder gehen verloren und hat der Kunde keine entsprechende Versicherung abgeschlossen, gehen sämtliche Kosten für Reparatur oder Ersatz vollständig zulasten des Kunden bzw. Mieters.
  5. Alle Kosten und Schäden, die daraus entstehen, dass keine derartige Versicherung abgeschlossen wurde, einschließlich möglicher Ersatzkosten für gemietete oder gelieferte Produkte, gehen vollständig zulasten des Kunden bzw. Mieters.
  6. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts der versicherten Gegenstände ist der Kunde verpflichtet, Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. unverzüglich zu informieren und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren Schaden zu verhindern.

Aufbewahrung

  1. Nimmt der Kunde die bestellten Produkte erst nach dem vereinbarten Liefertermin ab, trägt er das Risiko eines möglichen Qualitätsverlustes vollständig selbst.
  2. Etwaige zusätzliche Kosten infolge einer vorzeitigen oder verspäteten Abnahme der Produkte gehen vollständig zulasten des Kunden.

Montage/Installation/Wartung

  1. Obwohl Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. sich bemüht, sämtliche Montage-, Installations- und Wartungsarbeiten nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, übernimmt sie hierfür keine Haftung, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Garantie

  1. Wenn die Parteien einen Vertrag über Dienstleistungen geschlossen haben, enthält dieser für Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ausschließlich eine Leistungspflicht und keine Erfolgspflicht.
  2. Die Garantie für Produkte gilt ausschließlich für Mängel, die auf fehlerhafte Herstellung, Konstruktion oder Materialfehler zurückzuführen sind.
  3. Die Garantie gilt nicht für normale Abnutzung oder Schäden, die durch Unfälle, Änderungen am Produkt, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden entstanden sind. Dies gilt ebenfalls, wenn die Ursache des Defekts nicht eindeutig festgestellt werden kann.
  4. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. behält sich das Recht vor, ein mangelhaftes Produkt zu reparieren, zu ersetzen oder – abhängig von der Art des Mangels und den Umständen – eine angemessene Entschädigung anzubieten.
  5. Das Risiko von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Produkte, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien sind, geht auf den Kunden über, sobald die Produkte rechtlich und/oder tatsächlich geliefert wurden oder in die Verfügungsgewalt des Kunden oder eines vom Kunden benannten Dritten gelangt sind. Bei der Vermietung von Sonnencreme-Stationen geht das Risiko auf den Kunden über, sobald die Sonnencreme-Station am vereinbarten Standort geliefert und dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde dafür verantwortlich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sonnencreme-Station vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu schützen.
  6. Wenn ein Defekt nicht unter die Garantie fällt, können die Kosten für Reparatur oder Ersatz dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
  7. Wenn die Sonnencreme-Station nach Auffassung des Kunden nicht mehr der gewünschten optischen Wirkung der Beklebung entspricht, liegen die Verantwortung und die Kosten für eine erneute Beklebung vollständig beim Kunden.

Ausschluss der Garantie

Diese Garantie gilt nicht unter den folgenden Umständen:

  1. Der Mangel ist auf eine unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts zurückzuführen;
  2. Der Mangel ist ganz oder teilweise auf eine Handlung oder Unterlassung einer anderen Person als Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. zurückzuführen;
  3. Das Produkt wurde unsachgemäß verwendet, vernachlässigt, beschädigt oder war einem Unfall ausgesetzt;
  4. Das Produkt wurde anders montiert, installiert oder verwendet, als in den Anleitungen oder Warnhinweisen von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. angegeben;
  5. Das Produkt wurde für einen anderen Zweck als den vorgesehenen Verwendungszweck eingesetzt.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  1. Das Verblassen der Farbe des Produkts (auch wenn dies durch UV-Strahlung verursacht wird) oder eine Beeinträchtigung der chemischen Zusammensetzung des Materials infolge von UV-Strahlung;
  2. Schäden am Produkt, die durch den Kontakt mit Chemikalien (einschließlich Chlor), die Platzierung des Produkts in der Nähe von offenem Feuer (einschließlich Grillfeuer) oder anderen vom Menschen erzeugten Wärmequellen sowie durch eine übermäßige Belastung des Produkts verursacht werden.

Ausführung der Vereinbarung

  1. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. führt die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß den Anforderungen einer ordnungsgemäßen fachlichen Ausführung aus.
  2. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ist berechtigt, die vereinbarten Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Die Ausführung der Vereinbarung erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen sowie nach schriftlicher Zustimmung und Zahlung eines gegebenenfalls vereinbarten Vorschusses durch den Kunden.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. rechtzeitig mit der Ausführung der Vereinbarung beginnen kann.
  5. Wenn der Kunde nicht dafür sorgt, dass Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. rechtzeitig mit der Ausführung der Vereinbarung beginnen kann, werden die daraus entstehenden Mehrkosten und/oder zusätzlichen Arbeitsstunden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Informationsbereitstellung durch den Kunden

  1. Der Kunde stellt Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. alle Informationen, Daten und Unterlagen, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Vereinbarung erforderlich sind, rechtzeitig sowie in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung.
  2. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, soweit sich aus der Art der Vereinbarung nichts anderes ergibt.
  3. Auf Wunsch des Kunden sendet Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. die betreffenden Unterlagen zurück.
  4. Stellt der Kunde die von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. angemessenerweise angeforderten Informationen, Daten oder Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung der Vereinbarung, werden die daraus entstehenden Mehrkosten und/oder zusätzlichen Arbeitsstunden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Informationsbereitstellung durch Smeerkees Zonnebrandcrème B.V.

  1. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ist bestrebt, über ihre Website, E-Mail, Social-Media-Kanäle und andere Kommunikationsmittel möglichst zuverlässige und wahrheitsgemäße Informationen über ihre Produkte bereitzustellen. Aus Fotos, Videos, Erläuterungen, Illustrationen sowie sonstigen grafischen oder textlichen Darstellungen können jedoch keine Rechte abgeleitet werden. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. behält sich Abweichungen vor und übernimmt hierfür keine Haftung. Die Nutzung solcher Materialien erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Kunden.

Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarung

  1. Die Vereinbarung zwischen Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. und dem Kunden über eine oder mehrere Dienstleistungen wird für die Dauer geschlossen, die in dem von beiden Parteien unterzeichneten Mietvertrag festgelegt ist, sofern sich aus der Art der Vereinbarung nichts anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

Geistiges Eigentum

  1. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. behält sämtliche Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte sowie Design- und Geschmacksmusterrechte) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriftstücken, Datenträgern und sonstigen Informationen, Angeboten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Mock-ups und ähnlichen Unterlagen, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorgenannten Rechte des geistigen Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, Dritten zugänglich zu machen, vorzuführen oder auf sonstige Weise zu nutzen.

Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die er von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. erhält, unabhängig von deren Form vertraulich zu behandeln.
  2. Dies gilt ebenfalls für alle sonstigen Informationen über Smeerkees Zonnebrandcrème B.V., von denen der Kunde weiß oder vernünftigerweise annehmen muss, dass sie vertraulich sind oder deren Offenlegung Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. schaden könnte.
  3. Der Kunde trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass auch die in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationen vertraulich behandelt werden.
  4. Die in diesem Artikel festgelegte Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen:
    • die bereits öffentlich bekannt waren, bevor der Kunde von ihnen Kenntnis erlangte, oder später öffentlich bekannt wurden, ohne dass dies auf eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Kunden zurückzuführen ist;
    • die der Kunde aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offenlegen muss.
  5. Die in diesem Artikel festgelegte Geheimhaltungspflicht gilt während der Laufzeit der zugrunde liegenden Vereinbarung sowie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach deren Beendigung.

Vertragsstrafe

  1. Verstößt die andere Partei gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Geheimhaltung oder des geistigen Eigentums, verwirkt sie zugunsten von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. für jeden Verstoß eine sofort fällige Vertragsstrafe.
    • Handelt es sich bei der anderen Partei um einen Verbraucher, beträgt diese Vertragsstrafe 1.000 €.
    • Handelt es sich bei der anderen Partei um eine juristische Person, beträgt diese Vertragsstrafe 5.000 €.
  2. Darüber hinaus verwirkt die andere Partei für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 5 % des in Absatz 1 genannten Betrags.
  3. Für die Verwirkung dieser Vertragsstrafe ist weder eine vorherige Inverzugsetzung noch ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Ebenso ist der Nachweis eines Schadens nicht erforderlich.
  4. Die Verwirkung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Vertragsstrafe berührt nicht die übrigen Rechte von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V., einschließlich des Rechts, neben der Vertragsstrafe Schadensersatz zu verlangen.

Entschädigung

  1. Der Kunde stellt Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. gelieferten Produkten und/oder erbrachten Dienstleistungen stehen.

Reklamationen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, ein von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. geliefertes Produkt oder eine von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf etwaige Mängel zu überprüfen.
  2. Entspricht ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht dem, was der Kunde aufgrund der Vereinbarung vernünftigerweise erwarten durfte, hat der Kunde Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. hierüber so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Feststellung des Mangels, schriftlich oder elektronisch zu informieren.
  3. Verbraucher haben Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. spätestens innerhalb eines Monats nach Feststellung eines Mangels schriftlich oder elektronisch zu informieren.
  4. Der Kunde hat dabei eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels vorzulegen, damit Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. angemessen darauf reagieren kann.
  5. Der Kunde hat nachzuweisen, dass sich die Reklamation auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.
  6. Bezieht sich eine Reklamation auf laufende Arbeiten, führt dies in keinem Fall dazu, dass Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. verpflichtet ist, andere oder zusätzliche Arbeiten als die vereinbarten Leistungen auszuführen.

Inverzugsetzung

  1. Der Kunde hat eine Inverzugsetzung gegenüber Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. schriftlich vorzunehmen.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Inverzugsetzung Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. tatsächlich und rechtzeitig erreicht.

Gesamtschuldnerische Haftung des Kunden

  1. Schließt Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. eine Vereinbarung mit mehreren Kunden, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für sämtliche Beträge, die aufgrund dieser Vereinbarung an Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. geschuldet werden.

Haftung von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V.

  1. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. haftet für Schäden des Kunden ausschließlich, soweit diese Schäden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  2. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. verfügt über eine Haftpflichtversicherung.
  3. Soweit Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. für einen Schaden haftet, beschränkt sich diese Haftung ausschließlich auf unmittelbare Schäden, die aus der Ausführung einer Vereinbarung entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.
  4. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen oder Schäden gegenüber Dritten.
  5. Soweit Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. haftet, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Erfolgt keine oder keine vollständige Leistung durch die Versicherungsgesellschaft, ist die Haftung auf den Betrag (bzw. den entsprechenden Teil des Betrags) der Rechnung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
  6. Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Angaben auf der Website oder in Katalogen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und sind lediglich annähernd. Sie begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz, eine vollständige oder teilweise Auflösung der Vereinbarung oder die Aussetzung von Verpflichtungen.

Haftung des Kunden und des Mieters

  1. Der Kunde haftet in vollem Umfang für sämtliche Schäden, Kosten und/oder Verluste, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder Vertreter bei der Nutzung, Lagerung, dem Transport, der Installation oder Demontage der Sonnenschutzmittel oder Sonnenbrandpfähle entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden, Kosten oder Verluste handelt und unabhängig davon, ob diese aus vertraglichen, gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtungen resultieren.
  2. Bei Beschädigung oder Verlust der Sonnenbrandpfähle während der Mietdauer haftet der Kunde in vollem Umfang für sämtliche Kosten der Reparatur oder des Ersatzes der Sonnenbrandpfähle. Der Kunde ist verpflichtet, Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. unverzüglich über jede Beschädigung oder jeden Verlust der Sonnenbrandpfähle zu informieren und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu begrenzen.
  3. Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, eine angemessene Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die seine Haftung für sämtliche Schäden, Kosten und Verluste abdeckt, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung, Lagerung, dem Transport, der Installation oder Demontage der Sonnenbrandcreme-Produkte oder der Sonnenbrandpfähle ergeben. Auf erstes Verlangen von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. hat der Kunde den Versicherungsnachweis bzw. die Versicherungspolice vorzulegen.

Schadenersatz

  1. Im Falle von Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder Unterschlagung der gemieteten Produkte (einschließlich Sonnenbrandpfählen) ist der Mieter verpflichtet, Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. den Tageswert der gemieteten Produkte zu ersetzen. Dies gilt unbeschadet der weiteren gesetzlichen und vertraglichen Rechte von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V., einschließlich des Rechts auf Erfüllung, Schadensersatz und/oder Aussetzung der eigenen Verpflichtungen.
  2. Zusätzlich zu den vorstehend genannten Verpflichtungen schuldet der Mieter Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. sämtliche Kosten, die zur Wahrung ihrer Rechte entstehen. Hierzu zählen unter anderem Schäden, Kosten und Zinsen, die daraus resultieren, dass der Mieter den Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt oder den Vertrag vorzeitig beendet.

Verjährungsfrist

  1. Jeder Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegenüber Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. verjährt in jedem Fall zwölf (12) Monate nach dem Ereignis, aus dem die Haftung unmittelbar oder mittelbar resultiert. Die Bestimmungen des Artikels 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) bleiben hiervon unberührt.

Recht auf Vertragsauflösung

  1. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ihre vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt, es sei denn, dass die Nichterfüllung aufgrund ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung die Vertragsauflösung nicht rechtfertigt.
  2. Ist die Erfüllung der Verpflichtungen von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend unmöglich, kann eine Vertragsauflösung erst erfolgen, nachdem sich Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. im Verzug befindet.
  3. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt oder wenn Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. Umstände bekannt werden, die berechtigten Anlass zu der Annahme geben, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen wird.
  4. Im Falle einer Vertragsauflösung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, alle bereits gelieferten Produkte unverzüglich an Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung befinden. Der Kunde trägt sämtliche Kosten und Risiken, die mit der Rücksendung oder Abholung der Produkte durch Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.

Höhere Gewalt

  1. Zusätzlich zu den Bestimmungen des Artikels 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) liegt eine nicht zurechenbare Pflichtverletzung von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. vor, wenn eine von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. unabhängige Situation die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert oder wenn die Erfüllung dieser Verpflichtungen vernünftigerweise nicht von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. verlangt werden kann.
  2. Als Fälle höherer Gewalt im Sinne des vorstehenden Absatzes gelten unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: Notstände (wie Bürgerkrieg, Aufstände, Unruhen, Naturkatastrophen usw.), Vertragsverletzungen und Fälle höherer Gewalt von Lieferanten, Zustellern oder sonstigen Dritten, unerwartete Ausfälle von Strom-, Elektrizitäts-, Internet-, Computer- und Telekommunikationsdiensten, Computerviren, Streiks, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, ungünstige Wetterbedingungen sowie Betriebsunterbrechungen.
  3. Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, aufgrund dessen Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. wieder in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
  4. Sobald eine Situation höherer Gewalt mindestens dreißig (30) Kalendertage andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. schuldet im Falle höherer Gewalt keinerlei Schadensersatz oder sonstige Entschädigung, auch dann nicht, wenn sie infolge der Situation höherer Gewalt einen Vorteil erlangt.

Änderung der Vereinbarung

  1. Erweist es sich nach Abschluss der Vereinbarung für deren Durchführung als notwendig, den Inhalt der Vereinbarung zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend anpassen.
  2. Der vorstehende Absatz findet keine Anwendung auf Produkte, die in einem physischen Ladengeschäft erworben wurden.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Größere inhaltliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. nach Möglichkeit vorab mit dem Kunden besprechen.
  4. Verbraucher sind berechtigt, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Übertragung von Rechten

  1. Rechte des Kunden aus einer Vereinbarung zwischen den Parteien dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. nicht auf Dritte übertragen werden.
  2. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek).

Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
  2. Eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck und der Absicht entspricht, die Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. bei der Formulierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der betreffenden Bestimmung verfolgt hat.

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien sind ausschließlich die zuständigen Gerichte im Gerichtsbezirk, in dem Smeerkees Zonnebrandcrème B.V. ihren Sitz hat, zuständig, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

Abgerufen am 15. Oktober 2024.